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Semiotik in Kunst und Architektur | Brigitta Miron/Anton Knoll/Carina Sacher | 2010

Traiskirchen

Flucht bedeutet Grenzen zu überschreiten, einerseits die Äußeren, Physischen, andererseits die Inneren, Emotionalen und Geistigen. Grundsätzlich ist Flucht laut Asylgesetz begründet und legal „erwerblich“, wenn Furcht besteht im Herkunftsstaat verfolgt zu werden. Dies auf Grund der Rasse, der Religion, der Nationalität, der politischen Gesinnung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe. Ebenso, wenn kein Schutz durch das Herkunftsland gegeben ist oder aus der begründeten Furcht, nicht angestrebt wird. Die Grenzen der Migranten und Flüchtlinge sind heute fließend und kaum noch voneinander zu unterscheiden und zu trennen. Dennoch, beide sind Flüchtlinge, die die Flucht angetreten haben, um ihr Leben leben zu dürfen. Sie übertreten Grenzen, stoßen aber gleichzeitig an Grenzen. Grenzen, die von vielen Außenstehenden nicht als solche wahrgenommen werden, aber auch nicht wahrgenommen werden können, da eine Politik der Verschleierung und des Widerspruchs herrscht.

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